Pflegefortbildung
Sie wollen sich als Pflegehilfskraft weiterbilden und beruflich vorwärts kommen? Nutzen Sie unsere speziellen Fortbildungsangebote für Pflegehilfskräfte. Beachten Sie die Möglichkeit, Ihre Weiterbildung über den "Bildungsscheck" fördern zu lassen. Infos hierzu finden Sie hier.
Behandlungspflege der Leistungsgruppe I und II
Im Aufbaulehrgang "Behandlungspflege der LG 1 + 2" erlernen Sie alle notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, die über die Inhalte der Schwesternhelferinnen/Pflegediensthelfer Ausbildung hinaus gehen und den Forderungen des Landesrahmenvertrages NRW entsprechen. Die dort vorgegebenen Inhalte werden in 160 Stunden (a 45 Minuten) Theorie und Praxis vermittelt.
Inhalte der Ausbildung:
- Medikamentenabgabe/Arzneimittellehre
- Erste Hilfe-Kurs
- Diabetes mellitus
- Blutzuckermessung
- Haut und Dekubitusversorgung (Stadium 1 und 2)
- Haftungsrecht
- s.c. Injektion
- Flüssigkeitsbilanzierung
- dermatologische Bäder
- Blutdruck und Blutdruckmessung
- Hygiene und Eigenschutz
- Verabreichung von Augentropfen/salbe
- Umgang mit Kompressionsstrümpfen
- Klistier und Klysma
- Verbände
- Inhalation
- Kältetherapie
- medizinische Einreibungen
- Perkutan-endoskopische Gastrostomie (PEG)
- Suprapubischer Fistelkatheter
Neben der Vertiefung anatomischer/physiologischer Kenntnisse liegt ein Ausbildungsschwerpunkt in der Vermittlung praktischer Fertigkeiten.
Die Einsatzmöglichkeiten nach erfolgter Qualifizierung sind vielfältig:
- im Pflegeteam eines ambulanten Pflegedienstes
- im Pflegedienst einer stationären Altenpflegeeinrichtung
- in der Nachbarschaftshilfe
- im sozialen Betreuungs- und Besuchsdienst
- als pflegender Angehöriger
Die fachlich fundierte Qualifizierung stellt zudem einen (Wieder-) Einstieg in die Berufswelt dar. Der Bereich der Alten- und Krankenpflege bietet einen Arbeitsmarkt auch für ältere Interessenten.
Die Vorgaben der Landesrahmenverträge NRW und Hessen sind erfüllt, wenn Sie ...
- einen dokumentierten Schulungsnachweiß über eine sach- und fachgerechte Qualifizierung von mindestens 160 Stunden des jeweiligen Bildungsträgers
- ein 3-monatiges Praktikum
- gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift und
- eine zweijährige Berufspraxis (in Vollzeit) sowie
- die Bestätigung der zuständigen Stelle vorlegen können.
* Quelle:
Landesvertrag NRW Häusliche Pflege, § 13 "Berechtigung zur Abgabe der Leistungen" - Einsatz von Pflegehilfskräften in der Behandlungspflege der Leistungsstufe 1 (§37 SGB V); §23 Absatz 3 und § 42 Absatz 1 des Rahmenvertrags über die Häusliche Krankenpflege nach § 132a Absatz 2 SGB V in Hessen vom 01.05.2006, gültig ab 01.01.2007
Lehrgangsdauer:
- 160 Stunden a 45 Minuten (im Anschluss erfolgt ein 3-monatiges Praktikum)
Der Lehrgang beinhaltet einen Erste Hilfe-Kurs und endet mit einer schriftlichen und mündlich/praktischen Prüfung.
Wir bieten Ihnen diese Ausbildung berufsbegleitend an. Die Kursgebühr für die theoretische und praktische Ausbildung beträgt EUR 800,00 und ist spätestens zu Kursbeginn zu entrichten. In den Lehrgangskosten sind die Kosten für ein Lehrbuch sowie die Prüfung enthalten.
Das Formular für die schriftliche Anmeldung senden wir Ihnen gerne zu, es steht aber auch hier zum Download bereit.
Termine in Mechernich finden Sie hier.

